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Aktuelles

Onlineshop eröffnet ...

nun sind wir nicht nur im Notdienst 24h für Sie, sondern unser Onlineshop informiert Sie rund um die Uhr über die aktuellen Preise.
Hier können Sie uns auch gerne Ihre Bestellungen aufgeben.

www.shop-kassensysteme.de
Den Shop finden Sie im Direktzugriff unter www.shop-kassensysteme.de.

Wenn Sie weitere Produkte rund um Ihr Kassensystem suchen und dort nicht sofort finden, so zögern Sie nicht uns dies mitzuteilen.
Wir werden uns umgehend, um Ihre Wünsche kümmern.

Viel Spass beim Erkunden.
(11.12.2011)

Wir haben die BubbleTea Kasse ...

die Sie optimal im Verkauf von Bubble Tea Getränken unterstützt.

Hm, jetzt brauchen Sie nur noch das Bubble Tea-Zubehör und es kann losgehen mit dem Verkauf des Trendgetränks 2012.

Hier bei bubblefly unter www.bubblefly.de finden Sie alles Nötige dazu. Auch unsere Kassenlösungen ;-)

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um das richtige Kassensystem geht.

Viel Spass beim Geniessen
(15.03.2012)

Schubladenkasse - offene Ladenkasse

Die offene Ladenkasse wird von den Betriebsprüfern gerne auseinandergenommen und verworfen, d. h. hier ist Ihr Risiko der Steuernachzahlung am größten. Deshalb sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung erhöht und mit mehr Aufwand verbunden, als bei einer Kassenführung mit einer Registrierkasse.

Die Aberkennung der ordnungsgemäßen Kassenführung kann schon bei kleineren Formalfehlern erfolgen.
Hier die wichtigsten im Überblick:
  1. Bei Schubladenkassen ist ein gesonderter Tageskassenbericht für jeden Tag handschriftlich auszufüllen
  2. Der Tageskassenbericht wird nur anerkannt, wenn mit dem Kassenbestand am Geschäftsschluss in der obersten Zeile begonnen wird. Ziel ist es hierbei nicht den Tagesendbestand zu ermitteln, diesen hat der Unternehmer bereits durch den täglich vorzunehmenden Kassensturz ermittelt, Ziel ist hierbei lediglich, dass der Tagesumsatz rechnerisch ermittelt werden kann.
  3. Der Abgleich zwischen Kassen-Soll und Kassen-Ist-Bestand muss täglich gesichert sein (Kassensturzfähigkeit). Zahlreiche Überschreibungen, nachträgliche Änderungen, Rechenfehler und Streichungen im Kassenbuch rechtfertigen die Verwerfung der Kassenführung durch die Finanzverwaltung.
  4. Damit die Ordnungsmäßigkeit gesichert ist, müssen alle Beträge centgenau dokumentiert und eingetragen sein. Die Ein- und Ausgaben müssen in der richtigen Reihenfolge des Datums erfasst werden. Außer-Haus-Umsätze sind getrennt aufzuzeichnen.
  5. Geldtransit ist an dem Tag des Bargeldflusses in die Kasse ein- oder auszutragen, auch wenn die Wertstellung der Bank erst später erfolgt.
.(10.04.2011)

Anforderung an das Kassensystem durch das Finanzamt

Die Anforderungen des Finanzamtes an ein Kassensystem hat sich in den letzten 10 Jahren geändert und wird sich in den nächsten 5 Jahren weiter grundlegend ändern.


Diese sehen wie folgt aus:

  • ab 1996:
    Aufbewahrung von Tagesendsummenbons (Z-Bons), Rechnungsbelege und Organisationsunterlagen (Programmierunterlagen, Bedienungsanleitungen, Artikelpreislisten ...), die die Vollständigkeit dokumentieren
  • ab 2002:
    Tagesendsummenbons (Z-Bons) und die sonstigen Unterlagen von 1996 reichen nicht mehr aus. Alle Einzeldaten sind in elektronischer Form aufzubewahren und müssen den Vorschriften (GDPdU) entsprechen. Ein Ausdruck (Journal) reicht nicht aus.
    Dies gilt, wenn es mit dem bestehenden Kassensystem machbar ist. Dann gilt weiterhin mindestens die Vorschrift ab 1996.
  • ab 26.11.2011:
    Das bestehende Kassensystem ist technisch so aufzurüsten, damit die Anforderungen (ab 2001) erfüllt sind.
  • ab 01.01.2017 (Schreiben des Bundesministeriums vom 26.11.2011)
    Alle Einzeldaten sind in elektronischer Form aufzubewahren und müssen den Vorschriften (GDPdU) entsprechen. Wenn das Kassensystem dies nicht gewährleisten kann, so ist es auszutauschen.

Diese Anforderung des Bundesfinanzministerium sollte der Unternehmer mit überwiegenden Barumsatz dringend berücksichtigen. Sonst drohen bei der nächsten Betriebsprüfung Strafgelder oder gar die Verwerfung und somit eine Schätzung der Buchführung.
Auch sollte bei einer Neuanschaffung des Kassensystems berücksichtigt werden, dass die Anforderungen ab 2017 erfüllbar sind, sonst wird nach kurzer Zeit wieder ein neues Kassensystem und somit unnötige Ausgaben fällig.

Wer mehr über das Thema erfahren möchte, lese bitte weiter ...

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Probieren Sie es aus.

(15.02.2011)

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